Ihre Mitgliedschaft bei uns

Wie können Sie Kündigen ?

Kündigung

Der Austritt aus dem Verein ist nur zum Ende eines Quartals möglich (besondere Kündigungs- fristen gelten bei Jahresverträgen) und muss der Geschäftsstelle spätestens einen Monat vorher schriftlich

PSV Schwerin e.V.
Am Hang 32
19063 Schwerin

oder per Email erklärt werden
psv.schwerin@t-online.de

Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, verlängert sich die Mitgliedschaft und damit die Pflicht zur Beitragszahlung um ein weiteres Quartal. Grundsätzlich gilt das Eingangsdatum in der Geschäftsstelle des PSV Schwerin e.V. und nicht das Absende Datum….

Notwendige Angaben sind:
Mitgliedsnummer: ( Steht auf dem Einzug und ist fünfstellig)
Name des Sportlers und die Abteilung
Name des Erziehungsberechtigten  
Anschrift
Telefon und Email Adresse zur Bestätigung

Bildung und Teilhabe (BuT)

Ablauf und Ihre Mitwirkungspflicht

Reichen Sie Ihre Bewilligungsbescheid inkl. Karte per Email als pdf Datei ein. Folgende Angaben sind dabei wichtig: Name des Kindes, BUT-Nummer und das Geburtsdatum

Dann sieht der Ablauf folgendermaßen aus. Der Mitgliedsbeitrag wird ganz normal zum Anfang eines Quartals abgebucht. Also muss das Konto gedeckt sein. Das Mitglied bekommt den abgebuchten Betrag nach erfolgter Gutschrift auf unser Konto von uns erstattet.

Der Hintergrund ist folgender: Sollte kein Guthaben auf der Bildungskarte mehr sein, zum Beispiel bei vergessener Beantragung oder Mitgliedschaft in mehreren Vereinen (Es gibt nur einmalig max. 15,00 € im Monat) bleiben wir nicht auf unseren Kosten sitzen. Aus diesem Grund ist es Ihre Mitwirkungspflicht: an die Verlängerung Ihres BUT Antrages zu denken.

Bitte haben Sie Verständnis für diesen Ablauf. Aber so verringert sich der Organisatorische Aufwand für uns erheblich.